 |
 |
 |
Aufstellen und Durchführung der Hausordnung. |
 |
 |
 |
 |
Effektive und preiswerte Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. |
 |
 |
 |
 |
Zinsgünstige Anlage der angesammelten Instandhaltungsrücklage. |
 |
 |
 |
 |
Abschluß von objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen in erforderlichem Umfang. |
 |
 |
 |
 |
Abschluß aller erforderlichen Verträge, z.B. für die Heizungswartung. |
 |
 |
 |
 |
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums mit Hilfe von zuverlässigen Hilfskräften, wie Hausmeister, Gärtner oder Reinigungspersonal. |
 |
 |
 |
 |
Einzug, Verwaltung und falls erforderlich Anmahnung des Hausgeldes. |
 |
 |
 |
 |
Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. |
 |
 |
 |
 |
Aufstellen eines Wirtschaftsplans jeweils für das laufende und einer Abrechnung für das vergangene Kalenderjahr mit einer leistungsfähigen EDV-Anlage. Bei Gewerbeimmobilien wird zusätzlich die Umsatzsteuer ausgewiesen. |
 |
 |
 |
 |
Einberufung, Durchführung und Protokollierung einer Eigentümerversammlung. |
 |
 |
 |
 |
Übersendung der Protokollabschriften an die einzelnen Eigentümer. |
 |
 |
 |
 |
Zügige Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. |
 |
 |
 |
 |
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis, gegebenenfalls durch Einschaltung eines Anwalts. |
 |
 |
 |
 |
Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritte. |
 |
Darüber hinaus übernehmen wir weitere Aufgaben... |
 |
 |
 |
 |
Wenn gewünscht, führen wir für Sie auch eine Sondereigentumsverwaltung durch. |
 |
 |
 |
 |
Ebenfalls ist die Planung, Betreuung, Überwachung und Finanzierung von größeren Instandsetzungs-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen möglich sowie die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vom Bauträger. |
 |
 |
 |
 |
Die zur Erfüllung von behördlichen Auflagen erforderlichen Verhandlungen mit den Behörden. |
 |
 |
 |
 |
Die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen, soweit sie sich auf das Gemeinschaftseigentum beziehen. |
 |
 |
 |
 |
Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwalterunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind. |
 |
Noch Fragen? ....Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail |